Wärmebehandlung

Als Wärmebehandlung bezeichnet man eine durch Wärmeeinwirkung hervorgerufene bleibende Gefüge- und Eigenschaftsänderung.

Die wichtigsten Verfahren sind: Glühen, Härten, Vergüten, Nitrieren und das Härten der Randzone.

Unter Glühen versteht man die Wärmebehandlung eines Werkstücks bei festgelegter Temperatur unter Berücksichtigung einer bestimmten Haltedauer und anschließender langsamen Abkühlung.

Man unterscheidet zwischen folgenden Glühverfahren:

  • Das Normalglühen wird hauptsächlich nach vorausgegangener Warmumformung von Bauteilen vorgenommen. Durch das Normalglühen soll die Einstellung eines feinkörnigen Ferrit-Perlit-Gefüges erreicht werden. Dadurch können grobkörnige und ungleichmäßige Gefügestrukturen in neue, homogene und feine Strukturen überführt werden. Man glüht je nach C-Gehalt bei 750°C bis 950°C.
  • Das Spannungsarmglühen dient dem Abbau von Eigenspannungen im Werkstück als Folge von Kaltverformung, Gefügeumwandlung, thermischer Beanspruchung oder spanabhebender Bearbeitung. Das Spannungsarmglühen wird üblicherweise zwischen 550°C und 650°C bei ausreichend langen Haltezeiten und nachfolgender sehr langsamen Abkühlung durchgeführt. Wesentliche Änderungen des Gefüges und der mechanischen Eigenschaften finden nicht statt.
  • Unter Weichglühen versteht man ein Glühen bei einer Temperatur von 680°C bis 750°C und einem danach folgendem langsamen Abkühlen, um einen möglichst weichen Zustand zu erzielen. Hierbei soll körniger Perlit entstehen, ein weiches Gefüge, welches die beste Verarbeitbarkeit bei spanloser Umformung und bei Zerspanung ergibt.
  • Das Rekristallisationsglühen wird angewandt, wenn ein durch Kaltverformung verzerrtes Gefüge wieder in einen unverzerrten Gefügezustand zurückgeführt werden soll.
  • Unter Diffusionsglühen versteht man ein langzeitiges Glühen bei 1050°C bis 1250°C. Es dient dazu, beim Vergießen von großen Eisengusswerkstücken eingetretene Konzentrationsunterschiede zu reduzieren.

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